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48 Ns 7/23•Landgericht Hagen, 2024-01-22, 48 Ns 7/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 48 Ns 7/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0122.48NS7.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Strafkammer
Auf die Berufung der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 28. November 2022 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wird.
Die weitergehende Berufung wird als unbegründet verworfen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit der Maßgabe, dass die Berufungsgebühr um 1/5 ermäßigt wird. In diesem Umfang werden auch die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
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