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21 O 123/18•Landgericht Hagen, 2023-09-27, 21 O 123/18
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: 21 O 123/18
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0927.21O123.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Gegen die Schuldnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000,00 EUR festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 10.000,00 EUR ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an einem der Geschäftsführer der NC.Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, C., E., R. oder X..
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin (§ 891 S. 3 i.V.m. §§ 91 ff. ZPO).
Der Verfahrenswert wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
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