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21 O 26/20•Landgericht Hagen, 2023-06-27, 21 O 26/20
Entscheidungsdatum: 2023-06-27
Aktenzeichen: 21 O 26/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0627.21O26.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervenientin, die von dieser selbst zu tragen sind.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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