Landgericht Hagen, 2023-03-29, 49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19

49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19Tribunale cantonale29 mar 2023

Testo completo

Landgericht Hagen — 49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-29

Aktenzeichen: 49 KLs 500 Js 376/19 - 30/19

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0329.49KLS500JS376.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte T. wird wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von

10 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Von der Freiheitsstrafe gelten wegen überlanger Verfahrensdauer drei Monate als vollstreckt.

Der Angeklagte J. wird wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von

120 Tagessätzen in Höhe von jeweils 10,00 €

verurteilt.

Von der Geldstrafe gelten wegen überlanger Verfahrensdauer 90 Tagessätze als vollstreckt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Betreffend den Angeklagten J. wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 250.000,00 € angeordnet.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter T.: §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 3, S. 1 und S. 2 Nr. 2 und Nr. 4 StGB

Angeklagter J.: §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, 27, 73 Abs. 1, 73c StGB

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