Landgericht Hagen, 2022-01-21, 4 O 311/20

4 O 311/20Tribunale cantonale21 gen 2022

Testo completo

Landgericht Hagen — 4 O 311/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-21

Aktenzeichen: 4 O 311/20

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0121.4O311.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2020 sowie weitere 1.100,51 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2020 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der Behandlung vom 09.05.2019 bis 13.05.2019 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind oder übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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