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9 O 112/20•Landgericht Hagen, 2021-04-20, 9 O 112/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-20
Aktenzeichen: 9 O 112/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0420.9O112.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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