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8 O 151/20•Landgericht Hagen, 2021-02-24, 8 O 151/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 8 O 151/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0224.8O151.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagenauf die mündliche Verhandlung vom 24.02.2021durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht xxx, die Richterin am Landgericht xxx und den Richter xxxfür Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, vor den zur xxx hin gelegenen Laubengängen der Eigentumswohnanlage xxx jeweils eine vollflächige Glasfassade herzustellen gemäß der beigefügten Zeichnung Anlage K4, in welcher die Verglasungen wie folgt eingezeichnet sind: 3 x 4 Scheiben bei dem Hauseingang, 4 x 4 Scheiben links neben dem links davon befindlichen Standerker, 3 x 3 Scheiben links neben dem links davon befindlichen weiteren Standerker (Treppenhaus) sowie 3 x 3 Scheiben links dem links davon befindlichen weiteren Standerker.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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