progetti
51 KLs 6/19•Landgericht Hagen, 2021-02-18, 51 KLs 6/19
Entscheidungsdatum: 2021-02-18
Aktenzeichen: 51 KLs 6/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0218.51KLS6.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Jugendkammer
Der Angeklagte ist des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung schuldig.
Er wird deswegen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die notwendigen Auslagen beider Nebenkläger zu tragen. Im Übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 239a Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr.1a, 253, 255 StGB, §§ 1, 17 Abs. 2, 105 Abs. 1, 3 JGG
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.