4 O 135/13•Landgericht Hagen, 2013-03-21, 4 O 135/13
Testo completo
Landgericht Hagen — 4 O 135/13 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-21
Aktenzeichen: 4 O 135/13
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0321.4O135.13.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines gemäß § 890 Abs. 1 Satz 2 ZPO vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zu einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten aufgegeben, es zu unterlassen, unaufgefordert und ohne Einwilligung im geschäftlichen Verkehr per E-mail Werbung an die Verfügungsklägerin zu versenden, und zwar hinsichtlich des Verkaufs von Lagerüberständen, Fehl- und Überproduktionen, wie geschehen mit E-mail vom 19.02.2013 (Anlage AS 1).
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.