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45 O 33/22•Landgericht Essen, 2023-07-14, 45 O 33/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-14
Aktenzeichen: 45 O 33/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0714.45O33.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Normen: HGB § 128
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) EUR 184.563,12 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einer Summe von EUR 170.568,75 seit dem 1.1.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin zu 2) EUR 180.594,07 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einer Summe von EUR 166.818,75 seit dem 1.1.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin zu 3) EUR 34.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.4.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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