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10 S 47/22•Landgericht Essen, 2023-06-27, 10 S 47/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-27
Aktenzeichen: 10 S 47/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0627.10S47.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: ZPO § 522 Abs. 2, StVO § 10
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass die Kammer nach Beratung beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 09.03.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen – Az. 22 C 302/21 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Beabsichtigt ist weiter eine Wertfestsetzung für das Berufungsverfahren auf 1.637,73 EUR.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, der Kläger ggf. auch zur Rücknahme der Berufung innerhalb von drei Wochen .
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