progetti
27 KLs 16/22•Landgericht Essen, 2022-09-01, 27 KLs 16/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 27 KLs 16/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0901.27KLS16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. große Strafkammer
Normen: BtMG § 30a Abs. 1
Der Angeklagte D wird wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
neun Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte C wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zehn Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte C1 wird wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Einziehung der folgenden, sichergestellten Gegenstände wird angeordnet:
ein Mobiltelefon der Marke I (Lfd. Nr. 2 des Sicherstellungsprotokolls vom 22.11.2021, Bl. 2675ff. d. A.) des Angeklagten C1
drei Mobiltelefone der Marke B des Angeklagten D (Lfd. Nr. 01 bis 03 des Durchsuchungsprotokolls vom 22.11.2021. Bl. 2637ff. d.A.)
drei Mobiltelefone der Marke B sowie ein Handy der Marke B1 des Angeklagten C (Lfd. Nr. 1 bis 3 sowie 8 des Durchsuchungsprotokolls vom 22.11.2021, Bl. 2611ff. d. A.)
Angewendete Vorschriften :
Angeklagter D: §§ 1 I, 3 I Nr. 1, 29 I, 29a I Nr. 2, 30a I BtMG i.V.m. §§ 25 II, 53, 74 StGB
Angeklagter C: §§ 1 I, 3 I Nr. 1, 29 I, 29a I Nr. 2, 30a I BtMG i.V.m. §§ 27 I, II, 49, 53, 74 StGB
Angeklagter C1: §§ 1 I, 3 I Nr. 1, 29 I, 29a I Nr. 2 BtMG i.V.m. §§ 27 I, II, 49, 74 StGB
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.