Landgericht Essen, 2022-05-19, 43 O 51/21

43 O 51/21Tribunale cantonale19 mag 2022

Testo completo

Landgericht Essen — 43 O 51/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 43 O 51/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0519.43O51.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Normen: UWG §§ 3, 3a, (EU) VO Art. 72

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

1.) für einen „hand sanitizer" mit den folgenden Aussagen zu werben:

a) ,,natürlicher; hautpflegender hand sanitizer" und/oder

b) ,,99,6% natürliche inhaltsstoffe" und/oder

c) ,,... und pflegt zugleich die hände (e-test: sehr gut), natürliche feuchtigkeitsspender wie aloe vera und pflanzliches glycerin regenerieren beanspruchte hände und sorgen für ein zartes und seidenweiches hautgefühl." und/oder

d) ,,unser hand-sanitizer besteht zu 99,7% aus natürlichen inhaltsstoffen, wobei der hauptinhaltsstoff (bioethanol) aus nachhaltiger landwirtschaft gewonnen wird" und/oder

e) ,,99,6% natürliche inhalte: natürliche feuchtigkeitsspender wie aloe vera und pflanzliches glycerin wirken dem austrocknen der haut entgegen, ätherische öle sorgen für zusätzliche hautpflege." und/oder

f) ,,99,6% natürliche inhaltsstoffe, vegane formulierung" und/oder

g) ,,natürliche feuchtigkeitsspender wie aloe vera und pflanzliches glycerin" und/oder

h) ,,feuchtigkeitsspendend" und/oder

i) ,,vegane formulierung" und/oder

j) ,,pflegend" und/oder

2.) für einen „hand sanitizer" ohne einen Biozid-Warnhinweis gem. Art. 72 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu werben

und zwar zu 1.) und 2.) jeweils wie nachstehend wiedergegeben:

- Bilddarstellungen wurden entfernt -

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 24.08.2021 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.