progetti
65 KLs-75 Js 469/21-41/21•Landgericht Essen, 2022-03-30, 65 KLs-75 Js 469/21-41/21
65 KLs-75 Js 469/21-41/21Tribunale cantonale30 mar 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 65 KLs-75 Js 469/21-41/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0330.65KLS75JS469.21.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXV. große Strafkammer
Normen: StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b)
Der Angeklagte L wird wegen schweren Raubes unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kamen vom 13.11.2019 (4 Ds 436/18) sowie unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 14.01.2020 (92 Ls 6/19) und Einbeziehung der dortigen Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und acht Monaten
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Der Angeklagte B wird wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte H wird wegen Beihilfe zum schweren Raub zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1b, 46 a, 55, 64 StGB (Angeklagter L)
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (Angeklagter B)
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 b, 27, 46 a StGB (Angeklagter H)
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.