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19 O 184/19•Landgericht Essen, 2022-02-01, 19 O 184/19
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 19 O 184/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0201.19O184.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Normen: StVG § 7
Das Versäumnisurteil vom 16.11.2021 wird aufrecht erhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 16.11.2021 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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