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3 O 73/18•Landgericht Essen, 2021-11-09, 3 O 73/18
Entscheidungsdatum: 2021-11-09
Aktenzeichen: 3 O 73/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:1109.3O73.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: StVO § 5 Abs. 4
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 19.000,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte für alle zukünftigen aus dem Unfallereignis vom 16.10.2016 herrührenden Schäden aufzukommen hat.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger hinsichtlich einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.
Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 %, der Beklagte zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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