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15 T 24/21•Landgericht Essen, 2021-07-08, 15 T 24/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-08
Aktenzeichen: 15 T 24/21
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0708.15T24.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: ZPO §§ 93, 99 Abs. 2
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Dorsten vom 11.02.2021 (21 C 198/20), soweit die Kosten des sofortigen Anerkenntnisses betroffen sind, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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