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43 O 55/20•Landgericht Essen, 2021-05-20, 43 O 55/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 43 O 55/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0520.43O55.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Normen: UWG § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2020 zu zahlen.
III. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verurteilung zu Ziff. I. wird der Beklagten angedroht:
oder
IV. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungstenors zu I. gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 25.000,00 Euro, im Übrigen gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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