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27 KLs-56 Js 1203/20-45/20•Landgericht Essen, 2021-04-09, 27 KLs-56 Js 1203/20-45/20
27 KLs-56 Js 1203/20-45/20Tribunale cantonale9 apr 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-09
Aktenzeichen: 27 KLs-56 Js 1203/20-45/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0409.27KLS56JS1203.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Große Strafkammer
Normen: StGB §§ 253, 255; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, hiervon in einem Fall tateinheitlich mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Angeklagte I wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sieben Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte C wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sieben Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenklage.
angewandte Vorschriften
betreffend die Angeklagte C:
§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG, §§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, Nr. 4, Nr. 5, 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, 21, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB
betreffend die Angeklagte I:
§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG, §§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, Nr. 4, 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB
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