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9 O 84/20•Landgericht Essen, 2021-01-05, 9 O 84/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-05
Aktenzeichen: 9 O 84/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0105.9O84.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: BGB § 631 VOB/B § 16
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 63.054,36 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.642,40 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.01.2020 zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags
Der Streitwert wird auf 63.054,36 Euro festgesetzt.
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