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12 O 259/20•Landgericht Essen, 2020-12-22, 12 O 259/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 12 O 259/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1222.12O259.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: BGB § 812 Abs. 1
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.869,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.12.2020 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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