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18 O 177/19•Landgericht Essen, 2020-02-25, 18 O 177/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 18 O 177/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.18O177.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: §§ 488 Abs. 1, 3 S. 1, 2 BGB
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.386,47 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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