3 O 48/08•Landgericht Essen, 2008-04-14, 3 O 48/08
Testo completo
Landgericht Essen — 3 O 48/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-14
Aktenzeichen: 3 O 48/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0414.3O48.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 249 ff BGB
Tenor
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 14.04.2008
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht C. als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.971,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.07 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten gegenüber ihrer Anwältin E. in Essen in Höhe von 210,63 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.