Landgericht Essen, 2007-03-26, 56 KLs 7/06

56 KLs 7/06Tribunale cantonale26 mar 2007

Testo completo

Landgericht Essen — 56 KLs 7/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-26

Aktenzeichen: 56 KLs 7/06

ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0326.56KLS7.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXI. große Strafkammer

Normen: § 52 (1) Nr. 9, 10, 17 LMBG

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von zum Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in 21 Fällen, davon in 7 Fällen in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Betrug, wegen vorsätzlichem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung und wegen gewerbsmäßigem Betrug in 9 Fällen, wobei es in 2 Fällen beim Versuch blieb, kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von 3 Jahren die Ausübung des Fleischereigewerbes, die Fertigung von Fleisch- und Wurstwaren sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln verboten.

§§ 52 I Nr. 9, Nr. 10, 17 I Nr. 1, Nr. 5b) LMBG; 263 I, III Nr. 1, 22, 23, 52, 53, 70

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