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13 O 114/20•Landgericht Duisburg, 2025-01-16, 13 O 114/20
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 13 O 114/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2025:0116.13O114.20.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 6.031,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.10.2020 als Gesamtschuldner zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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