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35 Ks 11/24•Landgericht Duisburg, 2024-11-26, 35 Ks 11/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-26
Aktenzeichen: 35 Ks 11/24
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:1126.35KS11.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 63 StGB
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