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36 Ks 1/24•Landgericht Duisburg, 2024-11-18, 36 Ks 1/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-18
Aktenzeichen: 36 Ks 1/24
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:1118.36KS1.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Die Angeklagten sind der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Der Angeklagte N1 wird zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und der Angeklagte T1 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 227 Abs. 1, § 25 Abs. 2 StGB
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