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35 Ks 5/22•Landgericht Duisburg, 2024-08-02, 35 Ks 5/22
Entscheidungsdatum: 2024-08-02
Aktenzeichen: 35 Ks 5/22
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0802.35KS5.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Die Angeklagten werden auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
Der Angeklagte K ist für die vorläufige Festnahme am 0. September 0000 und für die vom 0. September 0000 bis zum 0. September 0000 erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen
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