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5 S 11/22•Landgericht Duisburg, 2022-09-02, 5 S 11/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-02
Aktenzeichen: 5 S 11/22
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:0902.5S11.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
weist die Kammer darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Die Beklagte erhält Gelegenheit, innerhalb eines Monats ab Zugang dieses Beschlusses zu der beabsichtigten Zurückweisung der Berufung Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen. Die Rücknahme der Berufung ist kostenrechtlich priviligiert. Es fallen statt vier nur zwei Gerichtsgebühren an (Nr. 1422 KV zu § 3 Abs. 2 GKG).
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