progetti
22 O 72/19•Landgericht Duisburg, 2021-12-21, 22 O 72/19
Entscheidungsdatum: 2021-12-21
Aktenzeichen: 22 O 72/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:1221.22O72.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
die Beklagte zu 1 seit dem 05.12.2018,
der Beklagte zu 2 seit dem 09.11.2019,
zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch Ersatz für alle Schäden zu leisten haben, die sich aus den Nachträgen vom 10.07.2013 und vom 20.06.2016 zum Geschäftsführeranstellungsvertrag der Beklagten zu 1) und daraus resultierenden erhöhten Vergütungsbestandteilen entstanden sind und noch entstehen werden, insbesondere die aus einem etwaigen Verlust der Gemeinnützigkeit resultierenden Schäden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.