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33 KLs 15/20•Landgericht Duisburg, 2021-01-28, 33 KLs 15/20
33 KLs 15/20Tribunale cantonale28 gen 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 33 KLs 15/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0128.33KLS15.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Der Angeklagte K wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Es wird die Einziehung eines Geldbetrages von 13.500,- EUR als Wertersatz von Taterträgen angeordnet.
Der Angeklagte T wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sechs Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
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