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35 Ks 20/19•Landgericht Duisburg, 2020-01-28, 35 Ks 20/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 35 Ks 20/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0128.35KS20.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
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