69 Qs 10/14•Landgericht Duisburg, 2014-05-15, 69 Qs 10/14
Testo completo
Landgericht Duisburg — 69 Qs 10/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-15
Aktenzeichen: 69 Qs 10/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0515.69QS10.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Bußgeldsachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die dem früheren Betroffenen aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf 434,70 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde verworfen.
Der ehemalige Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, wobei die Gerichtsgebühren um 1/4 ermäßigt werden. Zu diesem Anteil werden die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des ehemaligen Betroffenen der Staatskasse auferlegt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.