Landgericht Duisburg, 2006-06-27, 4 O 133/00

4 O 133/00Tribunale cantonale27 giu 2006

Testo completo

Landgericht Duisburg — 4 O 133/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-27

Aktenzeichen: 4 O 133/00

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0627.4O133.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die X trägt jedoch ihr im vorliegenden Verfahren etwa entstandene außergerichtliche Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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