2 O 232/03•Landgericht Duisburg, 2004-05-14, 2 O 232/03
Testo completo
Landgericht Duisburg — 2 O 232/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-14
Aktenzeichen: 2 O 232/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0514.2O232.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 625,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2003 zu zahlen.2.Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2) 840,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2003 zu zahlen. 3.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.4.Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1) 71 % und der Beklagte 29 %.Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) tragen dieser 85 % selbst und der Beklagte 15 %.Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) trägt der Beklagte.Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Beklagte 29 % und der Kläger zu 1) 71 %.5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Gläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % über dem vollstreckbaren Betrag abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.