Landgericht Detmold, 2023-02-09, 26 KLs - 23 Js 394/18 - 1/21

26 KLs - 23 Js 394/18 - 1/21Tribunale cantonale9 feb 2023

Testo completo

Landgericht Detmold — 26 KLs - 23 Js 394/18 - 1/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-09

Aktenzeichen: 26 KLs - 23 Js 394/18 - 1/21

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2023:0209.26KLS23JS394.18.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Strafkammer - 1. große Wirtschaftskammer -

Normen: StGB § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2

Tenor

Der Angeklagte A wird wegen Betruges in drei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte B wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 und Nr. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB.

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