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07 O 43/20•Landgericht Detmold, 2020-11-11, 07 O 43/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 07 O 43/20
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2020:1111.07O43.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführer, untersagt, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik E zu Zwecken des Wettbewerbs die nachstehend wiedergegebenen Couchtische und/oder Couchtischbeine anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen:
Tische Verfügungsbeklagte
Tischbein vergrößert
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