progetti
4 O 47/23•Landgericht Dortmund, 2025-02-13, 4 O 47/23
Entscheidungsdatum: 2025-02-13
Aktenzeichen: 4 O 47/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2025:0213.4O47.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4.Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2 % und die Klägerin zu 98 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.