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17 S 147/23•Landgericht Dortmund, 2024-12-13, 17 S 147/23
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 17 S 147/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:1213.17S147.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.12.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts A1 mit der Maßgabe abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 8.461,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2023 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 66 %, die Beklagte zu 34 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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