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3 O 37/23•Landgericht Dortmund, 2024-01-24, 3 O 37/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-24
Aktenzeichen: 3 O 37/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0124.3O37.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 3.000,00 € trägt der Kläger.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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