progetti
18 O 52/23•Landgericht Dortmund, 2024-01-11, 18 O 52/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-11
Aktenzeichen: 18 O 52/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2024:0111.18O52.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmundauf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2024für Recht erkannt:
Der in der ordentlichen virtuellen Hauptverhandlung der Beklagten vom 17. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über „Satzungsänderung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an virtuellen Hauptversammlungen“ wird für nichtig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.