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55 KLs 1/23•Landgericht Dortmund, 2023-08-03, 55 KLs 1/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-03
Aktenzeichen: 55 KLs 1/23
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0803.55KLS1.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 55. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Der Angeklagte ist in 95 Fällen (Fall 1 bis 57 der Fallakte I – M1, Fall 1 bis 18 der Fallakte II – D1 und Fall 1 bis 20 der Fallakte IV – W1) des gewerbsmäßigen Bandenbetruges jeweils in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung sowie in 10 Fällen (Fall 58 bis 67 der Fallakte I – M1) des Betruges tateinheitlich mit Urkundenfälschung schuldig.
Der Angeklagte wird zu einer
Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 590.799,18 € angeordnet.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5, 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4, 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73c, 73e StGB
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