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16 O 28/21•Landgericht Dortmund, 2023-07-12, 16 O 28/21
Entscheidungsdatum: 2023-07-12
Aktenzeichen: 16 O 28/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:0712.16O28.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte einen Betrag von 3.937,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2021 zu zahlen. Wegen der Mehrzinsforderung wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 % zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
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