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16 O 27/21•Landgericht Dortmund, 2022-10-20, 16 O 27/21
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 16 O 27/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:1020.16O27.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB § 823 Abs.1 oder GG Art. 12 Abs. 2
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für Lampen (Lichtquellen) zu werben und hierbei die Energieeffizienzklasse dem Verbraucher vorzuenthalten,
wenn dies geschieht wie im Prospekt „(…)“ gültig bis 00. März 2021 auf Seite 22 (Anlage K3):
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Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger 238,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2021 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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