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9 T 109/21•Landgericht Dortmund, 2022-03-01, 9 T 109/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: 9 T 109/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0301.9T109.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 8. Januar 2021 wird abgeändert.
Die Vergütung und die Auslagen des Beteiligten zu 2) werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung 25.735,28 €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19% unterliegen 7.720,58 €
Zwischensumme 33.455,86 €
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer von 33.455,86 € 6.356,61 €
Endbetrag 39.812,47 €.
Im Übrigen wird der Antrag vom 27. November 2020 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.406,58 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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