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18 O 20/19•Landgericht Dortmund, 2021-05-12, 18 O 20/19
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 18 O 20/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0512.18O20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
sind auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.12.2020 von der Beklagten
2.532,50 EUR - zweitausendfünfhundertzweiunddreißig Euro und fünfzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 02.03.2021 an die Klägerin zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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