Landgericht Dortmund, 2021-02-09, 2 O 343/19

2 O 343/19Tribunale cantonale9 feb 2021

Testo completo

Landgericht Dortmund — 2 O 343/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-09

Aktenzeichen: 2 O 343/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0209.2O343.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

I. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit insoweit erledigt ist, als die Beklagte mit Schriftsatz vom 02.06.2020 als Anlage B6 das begehrte Gutachten auszugsweise, namentlich die darin enthaltene Reparaturkostenkalkulation, vorgelegt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Der Streitwert wird bis zum 06.07.2020 auf 6.000,00 EUR und ab dem 07.07.2020 auf bis zu 3.000,00 EUR festgesetzt.

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