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25 O 124/20•Landgericht Dortmund, 2020-10-08, 25 O 124/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 25 O 124/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1008.25O124.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 78.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs C1 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer-01.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer 1) genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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