progetti
10 O 19/19•Landgericht Dortmund, 2020-08-19, 10 O 19/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 10 O 19/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0819.10O19.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,00 € (i.W.: sechstausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.537,36 € (i.W.: eintausendfünfhundertsiebenunddreißig 36/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.358,86 € (i.W.: eintausenddreihundertachtundfünfzig 86/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 56 % der Beklagte und 44 % der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Kläger ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.