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36 Kls 7/20•Landgericht Dortmund, 2020-06-03, 36 Kls 7/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 36 Kls 7/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0603.36KLS7.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in sechs Fällen, wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs.1, Abs.2, 244 Abs.1 Nr.3 a.F., 22, 23, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB
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